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LAG Hamburg, 13.02.2013 - 5 Sa 58/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
Auflösungsantrag
- arbeitsrechtsiegen.de
Auflösungsantrag - bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberverhalten macht Fortsetzung unzumutbar
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.05.2012 - 19 Ca 447/11
- LAG Hamburg, 13.02.2013 - 5 Sa 58/12
- BAG, 21.05.2013 - 2 AZN 280/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2013 - 5 Sa 58/12
Trotz der gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt ist der Auflösungsantrag in die Zukunft gerichtet und betrifft die künftige Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, für die eine Prognose zu erstellen ist (BAG, Urteil v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - juris). - BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79
Kündigung
Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2013 - 5 Sa 58/12
Der Begriff der Unzumutbarkeit ist dabei angesichts des unterschiedlichen Normzwecks mit dem Begriff der Unzumutbarkeit in § 626 Abs. 1 BGB nicht identisch, denn dort wird auf den zeitlich begrenzten Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abgestellt, während der Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG hinsichtlich der Frage der Unzumutbarkeit eine langfristige Prognose auf die gesamte zukünftige Dauer des Arbeitsverhältnisses erfordert (BAG, Urt. vom 26.11.1981 - 2 AZR 509/79 - juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 183/15
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Gleiches gilt bei Äußerungen des Arbeitgebers in einem Gerichtsverfahren, die weder inhaltlich noch in ihrer Form zu rechtfertigen sind (s. LAG Hamburg 13.02.2013 - 5 Sa 58/12 - JURIS Rn. 28). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Etwas anderes kann aber bei Äußerungen des Arbeitgebers in einem Gerichtsverfahren gelten, die weder inhaltlich noch in ihrer Form zu rechtfertigen sind (LAG Hmb. 13.02.2013 - 5 Sa 58/12, AuR 2013, 229 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Etwas anderes kann aber bei Äußerungen des Arbeitgebers in einem Gerichtsverfahren gelten, die weder inhaltlich noch in ihrer Form zu rechtfertigen sind (LAG Hmb. 13.02.2013 - 5 Sa 58/12, AuR 2013, 229 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 362/13
Anforderungen an den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Etwas anderes kann aber bei Äußerungen des Arbeitgebers in einem Gerichtsverfahren gelten, die weder inhaltich noch in ihrer Form zu rechtfertigen sind (LAG Hmb. 13.02.2013 - 5 Sa 58/12, AuR 2013, 229 LS).